StoryOS
Inhaber: Philipp Andriopoulos
© 2025 StoryOS. All rights reserved.
StoryOS® is a registered European Union trademark (EUIPO)
Sitz: Griechische Allee 14 12459 Berlin
E-Mail: philipp@story-os.de
Telefon: 004917666887921
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE351055912
Steuernummer: 34/208/02744
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Strategieentwicklung, Workshops und die Erstellung von Deliverables (nachfolgend "Leistungen") zwischen StoryOS (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Workshop- und Kreativleistungen im Bereich Brand-Strategie, Positionierung, Messaging, Storytelling und Kommunikation, sowie Produkte wie ValidateOS, StoryOS, TractionOS. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
1.4 Online-Tools und Diagnostik.
Zum Leistungsumfang können digitale Selbsttests und webbasierte Anwendungen (z. B. „Narrative Clarity Diagnostik“) gehören. Die Nutzung dieser Tools richtet sich ergänzend nach der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Vertragsgegenstand bleibt eine Dienstleistung; es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nach einer Bestellung des Auftraggebers zustande. Eine Annahme per E-Mail gilt als schriftlich.
3. Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg (z.B. Umsatzsteigerung, Investorengewinnung) wird nicht geschuldet oder garantiert. Die Beratung basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Ideen und Impulsen.
3.2 Die Leistungen können remote (z. B. über Google Meet, Notion, Miro) oder vor Ort erbracht werden. Ein Kickoff in Berlin kann – nach Verfügbarkeit – empfohlen werden; Workshops können auf Wunsch in den Räumen des Auftraggebers stattfinden. Die konkrete Form wird im Angebot festgelegt.
3.3 Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen der vereinbarten Leistungen konkrete Ergebnisse und Deliverables wie Positionierungspapiere, Messaging-Guides, Pitch-Decks und Workshop-Materialien. Diese werden dem Auftraggeber in digitalen Formaten (z.B. Dokumente, Präsentationen) sowie ggf. als gedruckte Handouts oder durch Zugang zu Online-Tools zur Verfügung gestellt.
3.3a Einsatz von KI-Systemen.
Der Auftragnehmer setzt zur Unterstützung von Recherche-, Strukturierungs- und Prototyping-Tätigkeiten ausgewählte KI-Systeme (u. a. OpenAI ChatGPT Teams, Google Gemini – nur mit Einwilligung des Auftraggebers –, Perplexity Pro mit anonymisierten Eingaben) ein. Eine automatisierte Einzelentscheidung i. S. v. Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und – soweit nötig – der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat. Der Auftragnehmer nutzt keine Trainingsfreigaben gegenüber KI-Anbietern.
3.4 Einsatz von Subunternehmern:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen.
Projektleitung durch StoryOS: Übernimmt der Auftragnehmer die Projektleitung für Leistungen, die teilweise durch Subunternehmer erbracht werden (und dies gesondert vergütet wird), so trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Teilleistungen.
Vermittlung von Anbietern: Vermittelt der Auftragnehmer lediglich Subunternehmer oder andere Dienstleister (z.B. für Design, Text), ohne selbst die vollständige Projektleitung und -verantwortung zu übernehmen, kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Subunternehmer zustande. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Leistungserbringung beim Subunternehmer und dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen (insbes. Hosting/Framer B.V., CDN/AWS, Consent-Management/CCM19, E-Mail/rapidmail, Terminbuchung/Google Calendar Appointment Schedule, App-Hosting/Render EU, Kollaboration/Google Workspace, KI-Provider gemäß § 3.3a). Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, bestehen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO. Drittlandübermittlungen erfolgen – soweit einschlägig – auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (DPF) und/oder der EU-Standardvertragsklauseln (SCC).
3.5 Qualitätszusicherung und Opt-out-Regelung (nur für StoryOS und TractionOS)
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Leistungen StoryOS und TractionOS.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Best-Fit-Gespräch und während des Onboardings gemeinsam definierten Zielsetzungen, Anforderungen und strategischen Leitplanken („vereinbarte Richtung“) bei der Ausgestaltung der Leistungen zu berücksichtigen.Sollte der Auftraggeber nach dem Kick-off-Workshop der Auffassung sein, dass die eingeschlagene Richtung diesen zuvor abgestimmten Anforderungen offensichtlich nicht gerecht wird, kann er den Auftragnehmer hierauf innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Kick-off-Workshops schriftlich hinweisen und eine Stellungnahme verlangen.
Der Auftragnehmer erhält nach Eingang dieser Mitteilung eine angemessene Gelegenheit (maximal 3 Werktage), seine fachliche Begründung oder Korrekturvorschläge vorzulegen, um Missverständnisse oder Fehleinschätzungen auszuräumen.
Besteht nach erfolgter Stellungnahme weiterhin Uneinigkeit, wird im Abgleich der dokumentierten Anforderungen aus dem Best-Fit-Gespräch und Onboarding geprüft, ob die eingeschlagene Richtung objektiv von den vereinbarten Zielen abweicht.
Wird eine klare Verfehlung der vereinbarten Richtung festgestellt oder bleibt der Auftraggeber nach objektiver Prüfung begründet unzufrieden, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss dieser Prüfung schriftlich kündigen.
In diesem Fall endet der Vertrag mit Zugang der Kündigungserklärung.
Der Auftragnehmer behält die vereinbarte Anzahlung von 25 % als pauschalen Ausgleich für Vorbereitung, Onboarding und reservierte Kapazitäten.
Weitere Vergütungen sind nicht fällig.
Bereits geleistete Zahlungen, die über die Anzahlung hinausgehen, werden erstattet.
Wird kein Opt-out erklärt oder erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist, gilt das Projekt als fortgesetzt und unterliegt den allgemeinen Kündigungsbedingungen gemäß § 6.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass für alle bereitgestellten personenbezogenen Daten eine geeignete Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, Vertrag) besteht und die Betroffeneninformationen erteilt wurden.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages keine Rechtsverletzungen darstellt.
4.3 Terminabsprachen sind für beide Parteien verbindlich. Kommt es zu einer Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Auftraggeber:
Remote-Termine: Ein remote vereinbarter Termin kann in nachweisbaren Notfällen einmalig kostenfrei verschoben werden, sofern die Absage rechtzeitig vor Beginn des Termins erfolgt.
Vor-Ort-Termine & Workshops:
Ein vor Ort geplanter Workshop kann spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden.
Erfolgt die Absage eines Vor-Ort-Termins (einschließlich Workshops) durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen vor dem Termin oder erscheint der Auftraggeber nicht, wird der vereinbarte Tagessatz bzw. die Pauschale für den Workshop vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für vereinbarte Einzel-Coaching-Termine vor Ort, wenn diese nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
4.4 Einwilligungen & Informationspflichten.
Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Investoren) übermittelt oder deren Verarbeitung wünscht, stellt er sicher, dass die Betroffenen hierüber rechtzeitig informiert werden und – sofern erforderlich – wirksam eingewilligt haben.
4.5 Besondere Kategorien.
Der Auftraggeber übermittelt ohne ausdrückliche schriftliche Abstimmung keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).
4.6 Minderjährige.
Daten von Kindern unter 16 Jahren werden nicht zum Leistungsgegenstand gemacht.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers erfolgt entweder auf Basis eines vereinbarten Festpreises oder, insbesondere bei Accelerator-Kooperationen, nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem vereinbarten Stundensatz. Die genaue Art der Abrechnung wird im individuellen Angebot festgelegt.
5.2 Bei größeren Projekten mit einem Volumen ab €4.950 (z.B. StoryOS Positioning Sprint) oder ab €10.000 (z.B. TractionOS) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Festpreises bei Vertragsbeginn zu verlangen. Übt der Auftraggeber das Opt-out nach § 3.5/§ 6.2 aus, verbleibt die Anzahlung beim Auftragnehmer als pauschaler Ausgleich; im Übrigen werden keine weiteren Vergütungen fällig. Der Restbetrag ist bei Abschluss und Abnahme der Leistungen fällig.
5.3 Reisekosten für Flüge, längere Intercity-Anfahrten und Übernachtungen werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar berechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Pauschale oder der Verzicht auf Erstattung vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach Nachweis der tatsächlichen Kosten.
5.4 Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.6 Elektronische Rechnungsstellung.
Rechnungen werden elektronisch erstellt und über ein Buchhaltungssystem (z. B. lexoffice) übermittelt und archiviert; gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach den im individuellen Angebot vereinbarten Projektphasen, Stundenkontingenten oder Retainer-Perioden. Projekte dauern in der Regel zwischen drei Wochen und drei Monaten, Retainer-Vereinbarungen zwischen drei und sechs Monaten.
6.2 Sonderkündigungsrecht nach vorbereitendem Workshop: Abweichend von § 6.3 hat der Auftraggeber – ausschließlich wenn ein Kickoff-Termin Bestandteil des Projekts ist – das in § 3.5 geregelte Opt-out-Recht innerhalb von 48 Stunden nach dem Kickoff. In diesem Fall gilt § 3.5 Abs. 3 (Verbleib der Anzahlung) entsprechend.
6.3 Vorzeitige Beendigung: Außerhalb des in § 6.2 geregelten Opt-outs kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall sind
a) die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen voll zu vergüten und
b) hinsichtlich der noch offenen Auftragssumme eine Stornopauschale von 25 % fällig.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt oder sich mit Zahlungen in Verzug befindet.
6.5 Datenrückgabe und Löschung.
Nach Vertragsende löscht der Auftragnehmer projektbezogene personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. steuer-/handelsrechtlich) entgegenstehen. Auf Verlangen stellt der Auftragnehmer verfügbare, im Projekt entstandene Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Protokoll-/Server-Logs werden turnusgemäß gelöscht (regelmäßig 30 Tage).
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
7.1 Rechte an StoryOS-IP: Sämtliche Rechte an den vom Auftragnehmer entwickelten Methoden, Frameworks, Toolkits, Workshop-Materialien und sonstigen urheberrechtlich schutzfähigen Werken (nachfolgend "StoryOS-IP") verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
7.2 Nutzungsrechte für den Auftraggeber: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn im Rahmen des Projekts erstellten Deliverables und den zur direkten Nutzung überlassenen Tools. Dieses Nutzungsrecht ist beschränkt auf die interne Nutzung durch den Auftraggeber und dessen direkt verbundene Unternehmen zum vereinbarten Vertragszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.3 Geheimhaltung Kunden-IP: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Betriebsdaten, Geschäftsmodelle, Konzepte, Marketing- und Verkaufsunterlagen des Auftraggebers (nachfolgend "Kunden-IP"). Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Der Abschluss einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist auf Wunsch des Auftraggebers möglich.
7.4 Referenznennung: Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Namen des Auftraggebers oder Projektergebnisse für eigene Marketingzwecke (z.B. Website, Fallstudien, Präsentationen) zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu vorher seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilt. Die Nutzung von Logos und wörtlichen Zitaten des Auftraggebers zu Referenzzwecken erfolgt ausschließlich nach gesonderter Text-/Bildfreigabe des Auftraggebers.
7.5 Drittmaterialien.
Setzt der Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Drittmaterialien (z. B. Stock-Bilder, Schriften) ein, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters; der Auftraggeber erhält einfache Nutzungsrechte im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang.
8. Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der bei ihm tätigen Personen (z.B. Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, strategische Informationen, Geschäftsmodelle) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Leistungserbringung.
8.2 Der Auftragnehmer hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie an alle weiteren relevanten Datenschutzgesetze.
8.3 Der Auftragnehmer nutzt u. a. folgende Dienste: Framer (Hosting/Website), AWS CloudFront (CDN), CCM19 (Consent), Google Workspace/Enterprise Plus (Mail, Drive, Meet, Calendar/Appointment Schedule), rapidmail (Newsletter und Versand der Diagnostik-Ergebnisse), Render EU (App-Hosting „Narrative Clarity Diagnostik“), OpenAI ChatGPT Teams (ohne Trainingsfreigabe), Google Gemini (nur mit Einwilligung), Perplexity Pro (anonymisierte Recherchen), ggf. lexoffice (Fakturierung). Soweit erforderlich bestehen Auftragsverarbeitungsverträge; Drittlandübermittlungen erfolgen nach DPF und/oder SCC.
8.4 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf [Link zu deiner Website/Datenschutzerklärung] zu finden.
8.5 Narrative-Diagnostic
Bei Nutzung des Narrative Clarity Diagnostic verarbeitet der Auftragnehmer die vom Nutzer eingegebenen Angaben zur Erstellung und Zusendung des individuellen Ergebnisses (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Soweit technisch erforderlich, werden Nutzungsdaten (z. B. Zeitstempel, Score) protokolliert.
Die Versendung erfolgt über rapidmail; Server-Logs des App-Hosters (Render EU) werden regelmäßig nach 30 Tagen gelöscht. Eine dauerhafte Datenbank-Speicherung der Inhalte erfolgt nicht.
8.6 Kontextuelle Folge-Kontaktaufnahme
Der Auftragnehmer darf den Nutzer einmalig im sachlichen Zusammenhang mit dem Diagnostic-Ergebnis per E-Mail kontaktieren, um das Ergebnis zu erläutern und nächste Schritte unverbindlich vorzuschlagen (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Interessenabwägung: hohe Nutzer-Erwartung, geringe Eingriffsintensität, jederzeitiger Widerspruch möglich). Der Nutzer kann dieser Kontaktaufnahme jederzeit widersprechen. Weitere werbliche Kommunikation erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung.
8.7 Newsletter/Marketing-Kommunikation
Für die Zusendung von regelmäßigen Informationen (Newsletter/Updates) ist eine gesonderte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich; diese wird nach dem Double-Opt-In-Verfahren eingeholt und protokolliert. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
8.8 Speicherdauer und Auftragsverarbeiter (Diagnostic)
Ergebnis-E-Mails und zugehörige Protokolle werden max. 24 Monate gespeichert oder früher gelöscht, sofern der Nutzer dies verlangt, es sei denn, zwingende Aufbewahrungspflichten stehen entgegen. Für Versand/Hosting können europäische Auftragsverarbeiter eingesetzt werden; es bestehen AV-Verträge nach Art. 28 DSGVO.
8.9 Vorrang der Datenschutzerklärung.
Im Falle von Abweichungen zwischen diesen AGB und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung hat die Datenschutzerklärung Vorrang in datenschutzrechtlichen Fragen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Erfolgsgarantie für die vom Auftraggeber mit den Leistungen angestrebten Ziele. Die Beratung stellt eine Empfehlung dar, deren Umsetzung und Erfolg maßgeblich vom Engagement und den Entscheidungen des Auftraggebers abhängen.
9.5 Die Haftungshöhe des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes des konkreten Projekts, aus dem der Schaden entstanden ist, begrenzt.
9.6 Drittanbieter-Infrastruktur.
Für Ausfälle, Verzögerungen oder Datenverluste, die auf Störungen der Infrastruktur von Drittanbietern (z. B. Hosting/CDN, E-Mail-Provider, KI-Provider) beruhen und außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe § 9.2.
9.7 KI-Outputs.
KI-basierte Vorschläge können fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich unzulässig sein („Halluzinationen“). Der Auftragnehmer kuratiert Ergebnisse mit fachlicher Sorgfalt; eine inhaltliche oder rechtliche Prüfungspflicht durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin-Treptow-Köpenick, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen AGB.
10.4 Datenschutzerklärung.
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.story-os.de/datenschutz abrufbar und wird Vertragsbestandteil in Bezug auf datenschutzrechtliche Informationspflichten.